Tobias Weidinger, Smart Regulation-Mitglied und Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, beschäftigt sich im Rahmen seiner Dissertation mit dem Schicksal von virtuellen Werteinheiten in der Insolvenz. Er untersucht anhand des Beispiels Bitcoin, wie virtuelle Werteinheiten privatrechtlich einzuordnen sind, um in weiterer Folge Rückschlüsse zur Verortung von virtuellen Werteinheiten im Insolvenzverfahren ziehen zu können.
Woran forschen Sie in Ihrem Dissertationsprojekt?
TOBIAS WEIDINGER: Ich beschäftige mich mit der Einordnung von virtuellen Werteinheiten in die österreichische Rechtsordnung. Hierbei setze ich auf einen interdisziplinären, dreiaktigen Aufbau bestehend aus Technik, Privatrecht und Insolvenzrecht. Nach einer Begriffsdefinition erläutere ich die technischen Aspekte der virtuellen Währung Bitcoin, um hierauf aufbauend eine privatrechtliche Analyse durchzuführen, die in weiterer Folge die Grundlage des insolvenzrechtlichen Abschnitts meiner Dissertation darstellt.
Wie beeinflusst Ihre Forschung unseren Alltag?
TOBIAS WEIDINGER: Nun, bereits seit geraumer Zeit – insbesondere seit den starken Kurszuwächsen der Jahre 2017 und 2021 – sind virtuelle Währungen und allen voran der Bitcoin im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Auch in Österreich werden erhebliche Vermögenswerte in virtuellen Werteinheiten gelagert, was im Fall der Insolvenz des Verfügungsberechtigten insbesondere die Frage der Massezugehörigkeit aufwirft. Die Verortung von virtuellen Werteinheiten in der Insolvenz wurde bisher in Österreich jedoch noch nicht wissenschaftlich untersucht. Gerade in der insolvenzrechtlichen Praxis werden aufgrund des großen Erfolgs von virtuellen Werteinheiten in naher Zukunft vermehrt Rechtsfragen auftreten; einige grundlegende Fragen werden im Rahmen meines Dissertationsprojektes bearbeitet.
Welche Fragen stehen im Mittelpunkt Ihres Projektes?
TOBIAS WEIDINGER: Im Rahmen des privatrechtlichen Teils werde ich zunächst, grundlegende Fragen zur Rechtsnatur von virtuellen Werteinheiten beantworten. Ich beschäftige mich mit der Frage, welchen Schutz das ABGB (und etwaige Sondergesetze) dem Verfügungsberechtigen über virtuelle Werteinheiten gewähren; in weiterer Folge untersuche ich, ob daran auch die Begründung eines Eigentumsrechts im engeren Sinn möglich sein soll.
Im insolvenzrechtlichen Teil werde ich mich unter anderem damit auseinandersetzen, ob virtuelle Werteinheiten in die Insolvenzmasse fallen, ob bzw welche (besonderen) Pflichten den Insolvenzverwalter im Umgang mit virtuellen Werteinheiten treffen, wie deren Verwertung erfolgen könnte und ob Aus- und Absonderungsrechte an virtuellen Werteinheiten bestehen können.
Warum haben Sie sich für dieses Forschungsthema entschieden?
TOBIAS WEIDINGER: Ich war immer schon fasziniert von neuen Technologien und hatte bereits 2016 mit virtuellen Währungen zu tun. Im Rahmen meiner Anstellung als Studienassistent und später als Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht ist mir das Thema dann erneut untergekommen. Nach einer ersten Recherche war eindeutig, dass es gerade im Insolvenzrecht so gut wie keine und im Privatrecht nur sehr wenig Literatur gibt, die sich mit virtuellen Werteinheiten auseinandersetzt. Kurze Zeit später konnte ich mit meinem Exposé beginnen und bereue die Themenwahl bisher keine Sekunde lang!
Zur Person: Mag. Tobias Weidinger ist seit November 2020 Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, Autor mehrerer Fachpublikationen und forscht seit Juni 2021 als Assoziiertes Mitglied im Profilbildenden Bereich Smart Regulation (Projektbetreuung: Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, Vize- und Forschungsdekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht). Forschungsschwerpunkte: Zivilverfahrens-, Exekutions- und Insolvenzrecht; virtuelle Währungen/digitale Assets im Insolvenzverfahren; Digitalisierung im Zivilprozess.