Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE), hat am 7. Juli 2020 einen Vortrag zu „Statistische Modellierungen & COVID-19: Probleme, grundrechtliche Pflichten und rechtspolitische Forderungen“ gehalten. Organisiert wurde die Brownbag-Veranstaltung vom Vienna Centre for Societal Security (VICESSE).
In ihrem Vortrag ging Prof. Eisenberger auf die Frage ein, wie der Gesetzgeber auf wissenschaftlich komplexe Sachverhalte reagieren kann und soll. Der Gesetzgeber und die Bundesregierung haben zur Eindämmung von COVID-19 Maßnahmen gesetzt, die auf verschiedenen Modellierungen unterschiedlicher (privater) Akteure basierten.
Es gibt jedoch kaum konkrete rechtliche Anforderungen, die an solche Modellierungen oder die ihnen zugrundeliegenden Daten gestellt werden. Aus rechtlicher Sicht stellt sich vor allem die Frage, inwiefern die verwendeten Modelle und Daten zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen geeignet sind.
Auf Ebene des Unionsrechts finden sich bereits jetzt Beispiele, in denen der europäische Gesetzgeber konkrete rechtliche Anforderungen an statistische Modellierungen oder Simulationen normiert hat, etwa im Wertpapierrecht, im Energierecht oder im Tierseuchenrecht.
Prof. Eisenberger formulierte daher folgende rechtspolitische Forderungen im Zusammenhang mit statistischen Modellierungen zur Pandemiebekämpfung:
- Mindestanforderungen an den Datensatz (Repräsentativität, Transparenz etc.)
- Transparenz der Modellannahmen
- Mindestanforderungen an die praktische Durchführung
- Testpflichten
- Berichtspflichten
Prof. Iris Eisenberger beschäftigt sich auch im Rahmen des Profilbildenden Bereichs „Smart Regulation“ an der Uni Graz mit verfassungsrechtlichen Fragen, die sich aus dem Einsatz statistischer Modellierungen zur politischen Entscheidungsfindungen ergeben.