Ob bei einer Scheidung oder in einem Sorgerechtsstreit – wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, drohen langwierige und damit teure Verfahren. Für eine effizientere Abwicklung lagern viele Staaten immer mehr zivilrechtliche Aufgaben von Gerichten an Notar:innen aus. Damit deren Entscheidungen EU-weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus akzeptiert werden, braucht es aber eine Reform des europäischen Systems der gegenseitigen Anerkennung. Brigitta Lurger, Juristin an der Universität Graz, hat dazu im Rahmen eines EU-Projekts wesentliche Vorarbeit geleistet.
Ergebnis der Forschungen, an denen Jurist:innen aus Österreich, Kroatien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn beteiligt waren, ist die Formulierung eines einheitlichen, erweiterten Gerichtsbegriffs, der der Justizkommission in Brüssel im November 2022 präsentiert wurde. Ziel wäre, diesen Vorschlag – der äußerst positiv aufgenommen wurde – in den kommenden Jahren in die Verordnungen aller relevanten Rechtsbereiche einfließen zu lassen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Akte von Notar:innen EU-weit als Gerichtsentscheidungen anerkannt werden.
In den meisten EU-Ländern – bis auf Irland, Zypern und die skandinavischen Staaten – erlaubt die Rechtsordnung mit dem sogenannten lateinischen Notariat, dass Notar:innen Tätigkeiten von Gerichten im Zivilrecht übernehmen. In Österreich etwa tun sie das bei Verlassenschaftsverfahren. Bei Scheidungen jedoch nicht, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Europäischen Union. „In immer mehr Mitgliedsstaaten haben Notar:innen, teilweise auch Rechtsanwält:innen oder Standesamtsbehörden, diese Aufgabe bekommen“, berichtet Lurger und fügt hinzu. „Unser Scheidungsrecht ist veraltet und hinkt im internationalen Vergleich weit hinten nach.“
Für die Auslagerung von Gerichtsaufgaben an Notar:innen spricht, dass es viele von ihnen über das Land verteilt, bis in entlegene Regionen gibt, dass daher Verfahren rascher, weniger aufwändig und kostengünstiger durchgeführt werden könnten und auch die Atmosphäre für die Klient:innen meist angenehmer als in einem Gerichtssaal ist.
Lurger und ihr Team an der Uni Graz untersuchten im Projekt gemeinsam mit Karl Stöger von der Uni Wien, welche gerichtlichen Aufgaben in den verschiedenen EU-Ländern bereits von Notar:innen übernommen werden und was, unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Schranken, noch möglich wäre. Ihre Ergebnisse zeigen, in welchen Rechtsbereichen die Verordnungen entsprechend überarbeitet werden sollten.